Marion Mergen (DIE TEXTWERKSTATT "korrekt getippt") ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für ihre Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren - gleichwohl, ob es sich dabei um die Auftraggeber selbst oder deren Geschäftsverbindungen handelt. Es sei denn, ein Auftraggeber entbindet sie ausdrücklich in schriftlicher Form von dieser Schweigepflicht. Alle Geräte verfügen über eine aktuelle Version der Sicherheitssoftware Norton Security.
Den gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird Folge geleistet.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber werden alle personenbezogenen und unternehmensinternen Daten, welche aus dieser Tätigkeit existieren, vernichtet, d. h. digitale Daten werden von der Datenverarbeitungsanlage gelöscht, Datenträger werden unlesbar gemacht, etwaige Papierausdrucke werden anonymisiert entsorgt.
Eine Verpflichtung zu Geheimhaltung und Datenschutz ist Vertragsbestandteil der Dienstleistungsverträge zwischen Marion Mergen (DIE TEXTWERKSTATT "korrekt getippt") und ihren Kunden - egal ob diese schriftlich oder mündlich vereinbart wurden.